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Aktenzeichen VII 489/03

Datum 08.03.1904

Leitsatz Ist dem Erfordernis schriftlicher Erteilung der Bürgschaftserklärung im Sinne des § 766 B.G.B. durch ein solches von dem Bürgen unterzeichnetes Schriftstück genügt, aus dessen Inhalt nicht für sich allein, sondern erst in Zusammenhalt mit anderen darin in Bezug genommenen Erklärungen der Wille der Bürgschaftsübernahme erkannt werden kann?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640393B0258

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