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Aktenzeichen I 497/03
Datum 26.03.1904
Leitsatz Findet auf die Wiederaufnahme des Verfahrens (§§ 578-591 Z.P.O.) § 265 Abs. 2 Z.P.O. mit der Maßgabe Anwendung, daß die Richtigkeitsklage des Urteilsschuldners auch dann gegen den ursprünglichen Urteilsgläubiger zu richten ist, wenn der Urteilsanspruch vor Erhebung der Richtigkeitsklage an einen Dritten abgetreten worden war?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464039410285
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