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Aktenzeichen III 417/03

Datum 01.12.1903

Leitsatz Bedarf es einer vorgängigen Pfändung, wenn der Konkursverwalter die Verwertung eines zur Masse gehörigen beweglichen Gegenstandes, an welchem ein Gläubiger ein Faustpfandrecht oder ein diesem gleichstehendes Recht beansprucht, nach Maßgabe der Vorschriften über die Zwangsvollstreckung betreiben will?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403A040012

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