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Aktenzeichen I 76/04

Datum 18.05.1904

Leitsatz 1. Kann die Einrede des Schiedsvertrages noch nach Beginn der mündlichen Verhandlung des Beklagten zur Hauptsache wirksam geltend gemacht werden, wenn der Gegner die Verletzung der Vorschrift des § 274 Abss. 1 u. 3 Z.P.O. nicht rügt? 2. Bedeutung sog. allgemeiner Geschäftsbedingungen im Bankverkehr. Wird, wenn in solchen Geschäftsbedingungen die sog. Schiedsgerichtsklausel enthalten ist, durch vorbehaltlose Annahme derselben ein selbständiger Schiedsvertrag geschlossen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403A260151

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