zurück

Aktenzeichen IV 255/04

Datum 01.12.1904

Leitsatz Darf in einer Ehesache, in welcher von beiden Parteien die Scheidung beantragt ist, ein Urteil erlassen werden, das die Ehe auf den Antrag des einen Ehegatten scheidet und den anderen für schuldig erklärt, daneben aber von einem Eide abhängig macht, ob dem Scheidungsbegehren des letzteren ebenfalls stattzugeben sei? Und kann, wenn ein solches Urteil die Rechtskraft erlangt, durch Läuterungsurteil mit rechtlicher Wirkung ausgesprochen werden, daß die Ehe auch auf den Antrag des anderen Teiles geschieden werde, und dessen Gegner gleichfalls die Schuld an der Scheidung trage?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403A510316

Download PDF

zurück