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Aktenzeichen V 317/04

Datum 18.01.1905

Leitsatz 1. Dürfen auf den Inhaber ausgestellte Grundschuldbriefe ohne staatliche Genehmigung in den Verkehr gebracht werden? 2. Darf der Grundbuchrichter bei ordnungsmäßigem Verfahren Grundschulden auf den Inhaber eintragen und die auf den Inhaber ausgestellten Grundschuldbriefe aushändigen, bevor ihm die staatliche Genehmigung nachgewiesen ist? 3. Verletzt der Grundbuchrichter seine Amtspflicht fahrlässig, wenn er bei Auslegung unklarer oder lückenhafter Gesetzesvorschriften nicht die vom höchsten Gericht erst hinterher ausgesprochene Meinung trifft?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403B670381

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