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Aktenzeichen VI 114/04

Datum 22.12.1904

Leitsatz Nach welchen Normen bestimmt sich die Verjährung des Regreßanspruchs einer Berufsgenossenschaft (§ 96 des alten, § 136 des neuen Gewerbe-Unfallversicherungsgesetzes), wenn der Unfall vor dem 1. Oktober 1900 erfolgt, und ein gegen den schuldigen Betriebsunternehmer 2c eingeleitetes Strafverfahren wegen dessen Todes nach jenem Zeitpunkt eingestellt worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403B680388

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