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Aktenzeichen I 602/81

Datum 16.11.1881

Leitsatz 1. Unterliegt ein Urteil, welches auf dem Gutachten eines Sachverständigen beruht, der nur als Zeuge vereidigt ist, der Vernichtung? 2. Wird der Kausalzusammenhang zwischen einem hervorgetretenen körperlichen Schaden und der vorhergegangenen Verletzung dadurch ausgeschlossen, daß der Verletzte eine Disposition zu dem Schaden hatte?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464006010001

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