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Aktenzeichen IVa 897/80
Datum 25.11.1881
Leitsatz Wird die durch A.L.R. I. 5. §. 342 gegebene Befugnis teilweiser Redhibition dadurch ausgeschlossen, daß die Gegenleistung des Redhibenten im Sinne A.L.R.'s I. 2. §. 41 unteilbar ist? Wie ist -- vermeinendenfalls -- der Betrag des vom Gegenkontrahenten zu restituierenden Teiles der Gegenleistung zu ermitteln?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640064B0268
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