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Aktenzeichen I 201/81

Datum 11.02.1882

Leitsatz Darf ein an sich zu einer Hebung aus den Subhastationskaufgeldern Berechtigter, welcher im Kaufgelderbelegungstermine ausgeblieben ist, oder die von dem Subhastationsrichter zur Einklagung seines im Kaufgelderbelegungstermine geltend gemachten Anspruches gesetzte Frist versäumt hat, nach Ausschüttung der Kaufgelder gegen Perzipienten derselben auf Grund nützlicher Verwendung klagen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464006570312

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