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Aktenzeichen II 376/81
Datum 04.11.1881
Leitsatz Pflichten des Berufungsgerichtes, an welches die Sache nach Aufhebung seines früheren Urteiles zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen ist.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464006730374
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