zurück

Aktenzeichen II 451/81

Datum 03.02.1882

Leitsatz Ist der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung auch gegen denjenigen begründet, der die Handlung nicht selbst beging, sondern nur für die Folgen derselben civilrechtlich haftet?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464006760383

Download PDF

zurück