zurück
Aktenzeichen II 451/81
Datum 03.02.1882
Leitsatz Ist der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung auch gegen denjenigen begründet, der die Handlung nicht selbst beging, sondern nur für die Folgen derselben civilrechtlich haftet?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464006760383
zurück