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Aktenzeichen I 3/82
Datum 11.03.1882
Leitsatz Wer ist dem Staate gegenüber Schuldner der Gerichtskosten, wenn durch Endurteil die Prozeßkosten gegeneinander aufgehoben sind?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640067C0398
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