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Aktenzeichen V 53/05
Datum 22.02.1905
Leitsatz Ist die Revision zulässig, wenn sie zwar gegen Abweisung der Haupt- und Nebenforderung eingelegt ist, die Nebenforderung (Zinsen) über 1500 M beträgt, die Zinsen aber nicht von dem den Betrag von 1500 M nicht erreichenden Teil der Hauptforderung gefordert werden, wegen dessen Abweisung die Revision eingelegt ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403C180112
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