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Aktenzeichen V 404/04
Datum 08.03.1905
Leitsatz 1. Kann der eingetragene Grundschuldgläubiger unter Umständen für das Bestehen und die Höhe einer mit der Grundschuld in Verbindung gebrachten Forderung beweispflichtig sein? 2. Ist der dem Eigentümer durch Bezahlung einer auf seinem Grundstück eingetragenen Grundschuld erwachsene Anspruch auf Löschung der Grundschuld und auf Herausgabe des Grundschuldbriefs lediglich als Konkursforderung geltend zu machen, wenn der als Grundschuldgläubiger Eingetragene nach Empfang der Zahlung in Konkurs verfallen ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403C3A0247
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