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Aktenzeichen V 649/04

Datum 11.03.1905

Leitsatz 1. Ist die Gültigkeit der Eintragung der Unterschiebung einer anderen Forderung unter eine bestehende Hypothek davon abhängig, daß die der Eintragung zugrunde liegende Einigung in einer der Formen des § 873 Abs. 2 B.G.B. geschlossen ist? 2. Kann, wenn mehrere Beklagte in Streitgenossenschaft stehen, die Abweisung der Klage gegen einen Streitgenossen von der Leistung eines einem anderen Streitgenossen auferlegten Eides abhängig gemacht werden? 3. Kann der Eigentümer, dem der wahre Gläubiger die Löschung einer Hypothek versprochen hat, vom Buchgläubiger Berichtigung des Grundbuchs (durch Löschung) verlangen? 4. Zum Begriffe der Unentgeltlichkeit im Sinne des § 3 Nr. 3 des Anfechtungsgesetzes.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403C3D0259

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