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Aktenzeichen III 20/05
Datum 24.03.1905
Leitsatz Sind Beglaubigungen von Unterschriften auf Rentenquittungen für die Versicherungsanstalten durch Schiedsmänner Amtshandlungen derselben, und ist bei Ansprüchen gegen Schiedsmänner wegen fahrlässiger Beglaubigung die Revision gemäß § 547 Nr. 2 Z.P.O. (vgl. § 70 G.V.G. und § 39 Nr. 3 preuß. Ausf.-Ges. zum G.V.G.) zulässig?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403C4A0321
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