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Aktenzeichen VI 85/05
Datum 01.05.1905
Leitsatz 1. Formelle Rechtskraft des auf einen im Zwangsvollstreckungsverfahren gestellten Strafantrag ergangenen Beschlusses. 2. Nähere Bestimmung des Begriffs des neuen selbständigen Beschwerdegrundes bei einer weiteren Beschwerde.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403C620406
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