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Aktenzeichen II 572/04
Datum 30.05.1905
Leitsatz In welcher Weise hat der in § 341 Abs. 3 B.G.B. bestimmte Vorbehalt des Rechts auf die Vertragsstrafe zu erfolgen? Genügt zur Erhaltung dieses Rechts das bloße Vorhandensein eines solchen Vorbehaltwillens, oder der bloße Mangel des Willens auf seiten des Gläubigers, auf die Vertragsstrafe zu verzichten?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403D100065
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