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Aktenzeichen I 47/05

Datum 28.06.1905

Leitsatz Kann der Gläubiger, der eine Forderung seines Schuldners hat pfänden und sich überweisen lassen, nachdem sie einem Dritten abgetreten war, in dem Rechtsstreit auf Zahlung gegen den Drittschuldner der Berufung desselben auf die Abtretung mit Erfolg entgegensetzen, daß die Abtretung zur Benachteiligung der Gläubiger des Schuldners erfolgt sei, bevor über den Anfechtungsanspruch gegen den Zessionar der Forderung rechtskräftig entschieden ist, und die Aussetzung des Verfahrens gegen den Drittschuldner bis zur Entscheidung des Rechtsstreites gegen den Zessionar verlangen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403D240150

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