zurück

Aktenzeichen V 16/05

Datum 01.07.1905

Leitsatz Ist neben der Wandelungsklage aus § 462 B.G.B. auch die Anfechtung eines Kaufvertrags aus § 119 Abs. 2 B.G.B. zulässig, wenn die Kaufsache mit einem Fehler behaftet ist, für den der Verkäufer nach § 459 B.G.B. haftet, und der dem Käufer beim Abschlusse des Vertrages nicht bekannt war? Macht es dabei einen Unterschied, ob der Käufer den Fehler erst nach Ablauf der im § 477 B.G.B. für die Wandelungsklage festgesetzten Verjährungsfrist entdeckt hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403D290171

Download PDF

zurück