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Aktenzeichen I 130/04
Datum 18.06.1904
Leitsatz 1. Sind die Muster des Schriftgießers für Matrizen und Typen als für plastische Erzeugnisse, oder als für Flächenerzeugnisse bestimmt anzusehen? 2. Bedeutung der Bestimmung des § 13 des Reichsgesetzes vom 11. Januar 1876 für die Beweislast.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403D2A0178
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