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Aktenzeichen I 133/05
Datum 09.10.1905
Leitsatz Findet § 723 Abs. 3 B.G.B. auf bereits vor 1900 entstandene Gesellschaften Anwendung? Kann nach dieser Bestimmung der Austritt aus der für unbestimmte Zeit eingegangenen Gesellschaft von der Zahlung eines sog. Abfindungsgeldes abhängig gemacht werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403D500328
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