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Aktenzeichen I 122/05

Datum 09.10.1905

Leitsatz Was ist Gegenstand der Versteigerung, wenn auf Grund einer gemäß § 844 Z.P.O. getroffenen Anordnung ein "Wechsel" öffentlich versteigert wird? Welche Rechtsfolge hat es, wenn das Gericht, welches die Anordnung gemäß § 844 Z.P.O. getroffen hatte, für diese Anordnung nicht zuständig war? Anwendbarkeit des § 1244 B.G.B.?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403D510330

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