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Aktenzeichen III 245/05
Datum 10.10.1905
Leitsatz Findet § 258 Z.P.O. auch auf die Einklagung von solchen "wiederkehrenden Leistungen" Anwendung, welche nicht lediglich vom Zeitablauf, sondern auch von einer Vor- oder Gegenleistung des Empfängers abhängen, wie insbesondere Miet- und Pachtzinsen? Und gelten in dieser Beziehung gleiche Grundsätze im Falle des § 259 Z.P.O.?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403D520333
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