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Aktenzeichen V 90/05

Datum 14.10.1905

Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen hat der durch unanfechtbar gewordenes Urteil zu einer Leistung aus einem nichtigen Geschäft Verurteilte einen Anspruch auf Anfechtung dieses Urteils und Aufhebung der Wirkungen seiner Rechtskraft? 2. Einstweilige Verfügung als Mittel zur Sicherung dieses Anspruchs.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403D570359

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