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Aktenzeichen V 184/05

Datum 28.10.1905

Leitsatz Auch wenn sich eine auf Nichtigerklärung eines rechtskräftigen Endurteils gerichtete Klage nicht als Nichtigkeitsklage bezeichnet, kann die nach § 587 Z.P.O. erforderliche Erklärung, daß Nichtigkeitsklage erhoben werde, aus dem Antrag und dem Inhalte der Klage festgestellt werden.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403D640418

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