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Aktenzeichen V 188/05

Datum 25.11.1905

Leitsatz 1. Hat die nach dem Inkrafttreten des neuen Liegenschaftsrechts zu Unrecht bewirkte Löschung einer unter dem früheren preußischen Rechte entstandenen und eingetragenen Grunddienstbarkeit zur Folge, daß die Dienstbarkeit gutgläubigen Dritten gegenüber als erloschen gilt? 2. Erlischt eine Grunddienstbarkeit dadurch, daß sie in dem Beschlusse, durch den das belastete Grundstück zugeschlagen wird, als mitübernommen nicht aufgeführt ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403E1A0099

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