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Aktenzeichen V 225/05

Datum 13.12.1905

Leitsatz Wird der im Zwangsversteigerungsverfahren nicht angemeldete Teil einer Höchstbetragshypothek zur Eigentümergrundschuld, oder rücken die nachstehenden Realgläubiger auf? Ist es von Einfluß, daß der Eigentümer keinen Widerspruch gegen die Nichtberücksichtigung seiner Grundschuld im Teilungsplan erhoben hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403E2A0168

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