Aktenzeichen III 416/05
Datum 19.12.1905
Leitsatz 1. Hat die gemäß § 23 des preußischen Pensionsgesetzes vom 27. März 1872 von dem Departementschef oder der ihm nachgeordneten Behörde darüber getroffene Entscheidung, ob und welches Ruhegehalt einem in den Ruhestand versetzten unmittelbaren Staatsbeamten zusteht, konstitutive, oder deklarative Natur? 2. Kann die Zahlung von Ruhegehalt nach den Regeln der Rückforderung des zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleisteten zurückgefordert werden? 3. Sachliche Stellung der Bureaubeamten der Spezialkommissare bis zur Einrichtung etatsmäßiger Stellen für Spezialkommissionssekretäre (1889/90). 4. Voraussetzungen der Eigenschaft eines mittelbaren Staatsbeamten.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403E3B0233
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