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Aktenzeichen II 218/05

Datum 05.01.1906

Leitsatz Darf bei einem Handelskauf der Käufer wegen der von ihm beabsichtigten Vornahme einer nicht sofort ausführbaren Untersuchung der Ware auf nicht unmittelbar wahrnehmbare Fehler eine sofort ausführbare anderweite Untersuchung derselben auf offensichtliche Fehler verschieben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403E3E0255

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