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Aktenzeichen VII 77/05

Datum 09.01.1906

Leitsatz Muß bei der Teilenteignung von Bauland ein für das Restgrundstück von der zuständigen Behörde in gewissem Umfange erteilter Dispens von der baupolizeilichen Bestimmung, daß nur ein bestimmter Teil von jedem Grundstück bebaut werden darf, berücksichtigt werden? Wie ist bei der Teilenteignung von Bauland die Enteignungsentschädigung zu bestimmen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403E420268

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