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Aktenzeichen II 487/05

Datum 16.01.1906

Leitsatz 1. Sind Eigenschaften des vom Vertragsgegner repräsentierten geschäftlichen Unternehmens Eigenschaften der Person im Sinne von § 119 Abs. 2 B.G.B.? 2. Ist anstelle der Rechte aus vertragswidriger Nichterfüllung wahlweise eine Anfechtung des Vertragsabschlusses wegen Irrtums über Eigenschaften der Person auch dann noch zuzulassen, wenn das Fehlen der vorausgesetzten Eigenschaften erst durch die mangelhafte Vertragserfüllung zutage getreten ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403E450282

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