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Aktenzeichen VI 178/05
Datum 29.01.1906
Leitsatz Erstreckt sich die Rechtskraft eines dem § 304 Z.P.O. gemäß erlassenen Zwischenurteils auf die Frage, ob nicht ein Teil des auf Schadensersatz gerichteten Anspruchs nach § 57 Abs. 4 des Krankenversicherungsgesetzes von 1892, bzw. nach § 54 des Invalidenversicherungsgesetzes von 1899 oder nach § 140 Gew.-U.V.G. von 1900 auf eine Krankenkasse, Versicherungsanstalt oder Berufsgenossenschaft übergegangen sei?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403E510337
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