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Aktenzeichen III 370/05

Datum 30.03.1906

Leitsatz 1. Kann nach früherem (gemeinem) Recht der vor dem 1. Januar 1900 in einem korrespektiven Testamente eingesetzte überlebende Ehegatte, welcher den Nachlaß des vorverstorbenen angetreten hat, seine in diesem Testamente enthaltene Verfügung nachträglich aufheben, wenn ihm ein gesetzlicher Enterbungsgrund zur Seite steht? 2. Ist auch das Vorhandensein eines solchen Enterbungsgrundes nach den früheren (landesrechtlichen) Vorschriften zu beurteilen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403F220120

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