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Aktenzeichen V 287/05
Datum 19.04.1906
Leitsatz Wurde unbewegliches Zubehör nach preußischem Rechte von Verfügungen über das Hauptgrundstück ohne weiteres mitergriffen? Machte es dabei einen Unterschied, ob das Grundbuchblatt des Hauptgrundstücks auf das Grundsteuerbuch zurückgeführt war?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403F2D0164
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