zurück

Aktenzeichen V 287/05

Datum 19.04.1906

Leitsatz Wurde unbewegliches Zubehör nach preußischem Rechte von Verfügungen über das Hauptgrundstück ohne weiteres mitergriffen? Machte es dabei einen Unterschied, ob das Grundbuchblatt des Hauptgrundstücks auf das Grundsteuerbuch zurückgeführt war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403F2D0164

Download PDF

zurück