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Aktenzeichen VII 435/05

Datum 18.05.1906

Leitsatz Hat der Architekt, welchem vom Bauherrn, abgesehen von der Herstellung der Bauzeichnungen und Kostenanschläge, nur Mitwirkung bei dem Abschluß der Verträge zwischen dem Bauherrn und den einzelnen Unternehmern, oder Stellvertretung des Bauherrn bei dem Abschluß dieser Verträge sowie die Leitung und Überwachung der Bauarbeiten übertragen ist, Anspruch auf Einräumung einer Sicherungshypothek an dem Baugrundstücke?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403F4D0312

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