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Aktenzeichen I 603/05

Datum 23.05.1906

Leitsatz Haften die Mitglieder des Aufsichtsrats der Aktiengesellschaft, die ihre Aufsichtspflichten nicht genügend wahrgenommen haben, einer Person, die auf Grund geschmeichelter Bilanzen Aktien erworben hat, für den dadurch entstandenen Schaden? Ist § 249 Abs. 1 H.G.B. ein Gesetz, das im Sinne des § 823 Abs. 2 B.G.B. "den Schutz eines anderen bezweckt"?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403F510324

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