zurück
Aktenzeichen III 546/05
Datum 26.06.1906
Leitsatz Nach welchen Normen haftet im früher französisch-rechtlichen Teile der preußischen Rheinprovinz der Staatsbeamte dem Staate für den aus einer Verletzung seiner Dienstpflichten entstandenen Schaden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403F6B0430
zurück