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Aktenzeichen III 546/05

Datum 26.06.1906

Leitsatz Nach welchen Normen haftet im früher französisch-rechtlichen Teile der preußischen Rheinprovinz der Staatsbeamte dem Staate für den aus einer Verletzung seiner Dienstpflichten entstandenen Schaden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403F6B0430

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