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Aktenzeichen VII 26/06
Datum 23.10.1906
Leitsatz Was bedeutet es, wenn in einer die Versicherung gegen Kreditverluste regelnden Police bestimmt ist, daß der Versicherer zu einem gewissen Abzuge berechtigt sei, wenn bei der Regulierung die endgültige dem Versicherten aus dem Konkurse des Schuldners zufallende Quote noch nicht feststeht?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464040330208
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