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Aktenzeichen III 89/06

Datum 30.10.1906

Leitsatz Ist eine Stadtgemeinde, welche neben anderen Leistungen (Wohnung, Kost, Pflege 2c) auch "die ärztliche Behandlung" eines von ihr gegen den tarifmäßigen Verpflegungssatz in das städtische Krankenhaus aufgenommenen Kranken übernommen hat, für eine Verletzung haftbar, welche demselben bei einer Operation durch Verschulden ihres ärztlichen oder Pflegerpersonales widerfahren ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464040390231

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