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Aktenzeichen III 127/06

Datum 09.11.1906

Leitsatz Ist die Vorschrift in § 565 Abs. 1 Satz 2 B.G.B. - Zulässigkeit der Kündigung für den Schluß eines Kalendermonats bis zum fünfzehnten desselben, wenn der Mietzins für ein Grundstück oder eine Wohnung nach Monaten bemessen ist - auch dann anwendbar, wenn der Mietzins auf ein Jahr bemessen, aber in monatlichen Terminen zu entrichten ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464040420270

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