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Aktenzeichen III 115/06

Datum 16.11.1906

Leitsatz Kann für den Fall, daß der Mietvertrag die Weitervermietung von der Erlaubnis des Vermieters abhängig macht, über ein bei Verweigerung der Erlaubnis eintretendes Kündigungsrecht des Mieters aber nichts bestimmt, eine Auslegungsregel dahin aufgestellt werden, daß im Zweifel als Wille der Vertragsteile anzusehen sei, das Kündigungsrecht solle ausgeschlossen sein?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640404A0296

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