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Aktenzeichen VI 111/06

Datum 15.11.1906

Leitsatz 1. Findet § 559 Z.P.O. Anwendung, wenn der Beklagte, obwohl während des Prozesses über sein Vermögen das Konkursverfahren eröffnet war, wegen eines die Konkursmasse betreffenden Anspruchs persönlich verurteilt worden ist, in der Revisionsbegründung aber deswegen keine Rüge erhoben hat? 2. Konnte in diesem Falle der Gemeinschuldner persönlich ein Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464040580361

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