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Aktenzeichen III 123/06

Datum 27.11.1906

Leitsatz Kann der Mieter, der wegen Vertragsverletzungen des Vermieters von dem Kündigungsrecht aus § 542 B.G.B. Gebrauch macht, Ersatz des durch die Vertragsverletzungen verursachten Schadens auch insoweit verlangen, als dieser Schade seinem Betrage nach erst nach der durch die Kündigung herbeigeführten Endigung des Mietverhältnisses entsteht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640405D0381

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