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Aktenzeichen I 300/06

Datum 16.02.1907

Leitsatz Bedeutung der Klausel "rebus sic stantibus" für einen sog. revolvierenden Akzeptkredit bei jederzeitiger Kündigungsbefugnis. Ist § 321 B.G.B. auf einen Fall anwendbar, wo der zur Vorleistung Verpflichtete vermöge eines ihm zustehenden Kündigungsrechtes seine vertragliche Bindung bei Eintritt des Vermögensverfalles des Gegenkontrahenten noch ausschließen konnte, er alsdann aber die Kündigungsfrist verstreichen läßt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464041320185

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