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Aktenzeichen V 398/06
Datum 20.03.1907
Leitsatz 1. Muß bei einer Kautionshypothek (Höchstbetragshypothek) die Forderung genau bezeichnet werden? 2. Begriff und Form eines Vertrages, den gesetzliche Erben über den Nachlaß eines noch lebenden Dritten schließen.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464041550364
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