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Aktenzeichen V 546/06
Datum 23.03.1907
Leitsatz Ist ein rein passives Verhalten des Pfandgläubigers, das den Verlust des Pfandrechts zur Folge hat, als Aufgabe dieses Rechtes im Sinne des § 776 B.G.B. anzusehen? Erkennt diese Vorschrift die gemeinrechtliche Diligenzpflicht des Gläubigers an?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640415C0396
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