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Aktenzeichen V 505/06
Datum 17.04.1907
Leitsatz Kann ein dingliches oder ein persönliches Zurückbehaltungsrecht an einem Hypothekenbrief durch Vertrag rechtswirksam begründet sein, wenn a) die Voraussetzungen des gesetzlichen Zurückbehaltungsrechts nicht sämtlich vorliegen, b) der Wille der Vertragschließenden auf die Bestellung eines Pfandrechts gerichtet war, der Vertrag aber als Pfandvertrag nichtig ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464042080024
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