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Aktenzeichen V 492/06

Datum 12.06.1907

Leitsatz Was ist zur Rechtswirksamkeit der Vereinbarung erforderlich, daß der Zessionar berechtigt sein soll, sich den Hypothekenbrief von dem Grundbuchamte aushändigen zu lassen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464042310206

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