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Aktenzeichen V 492/06
Datum 12.06.1907
Leitsatz Was ist zur Rechtswirksamkeit der Vereinbarung erforderlich, daß der Zessionar berechtigt sein soll, sich den Hypothekenbrief von dem Grundbuchamte aushändigen zu lassen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464042310206
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